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LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09, 22 Sa 438/09 |
Zitiervorschläge
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2009 - 22 Sa 361/09, 22 Sa 438/09 (https://dejure.org/2009,32736)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - 22 Sa 361/09, 22 Sa 438/09 (https://dejure.org/2009,32736)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsklage zum Guthaben auf Gleitzeitkonto bei eigenverantwortlicher Gestaltung der Arbeitszeit; Verjährung von Ansprüchen auf Freistellung oder Vergütung aus Gleitzeitkonto
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungsklage zum Guthaben auf Gleitzeitkonto bei eigenverantwortlicher Gestaltung der Arbeitszeit; Verjährung von Ansprüchen auf Freistellung oder Vergütung aus Gleitzeitkonto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 18.12.2008 - 18 Ca 5546/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09, 22 Sa 438/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09
Aus diesem Grund kann er auch dem Betriebsrat gegenüber eine Auskunft über die geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer nicht mit der Begründung verweigern, er wolle deren tatsächliche Arbeitszeit wegen einer im Betrieb eingeführten "Vertrauensarbeitszeit" bewusst nicht erfassen (dazu BAG, Beschluss vom 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 - BAGE 106, 111 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 61 zu B II 2 d der Gründe). - BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09
Dies ist ein Anspruch indessen erst, wenn er geltend gemacht werden kann, was seine Fälligkeit voraussetzt (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 76, 236 = AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 26 zu B V 2 der Gründe). - BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09
Ein solches Zeitguthaben drückt einen Anspruch auf Freizeit in entsprechendem Umfang oder auf Vergütung lediglich in anderer Form aus (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2002 - 5 AZR 43/01 - EzA ZPO § 253 Nr. 22 zu II 1 der Gründe).
- BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09
Obwohl der vom Arbeitsgericht gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG getroffenen Festsetzung des Urteilsstreitwerts keine Bindungswirkung beizumessen war (dazu BAG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 AZB 53/06 - AP ArbGG 1969 § 61 Nr. 15 zu II 2 a bb der Gründe), weil sich der Streit der Parteien auf den 137 Stunden übersteigenden Teil des Guthabenstands beschränkte, und die Klägerin mit ihrem Unterlassungsbegehren obsiegt hat, überstieg der Wert des Beschwerdegegenstands die sog. Erwachsenheitsumme von 600, 00 EUR deutlich. - BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90
Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09
Zum anderen ist der Stand dieses Kontos nach ihrer Darstellung bislang keinesfalls auf Null gesunken und ergeben sich daraus deshalb noch Rechtsfolgen für Gegenwart und Zukunft, was genügt (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 9 AZR 404/90 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 17 zu 2 a der Gründe). - LAG Berlin, 17.12.2002 - 6 Ta 2022/02
Unterschrift, faires Verfahren, zumutbare Sorgfalt
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09
Da die Klägerin ihre Berufung bereits mehr als zwei Wochen vor Ablauf der Berufungsfrist eingelegt hat, ohne dass sie auf derartige Bedenken hingewiesen worden ist, hätte eine Verwerfung gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO dem Gebot fairen Verfahrens aus Art. 19 Abs. 4 GG widersprochen (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.2002 - 6 Ta 2022/02 - LAGE ZPO 2002 § 139 Nr. 1 zu 2.1.2 der Gründe).